Die Betriebskostenabrechnung mit dem Mieter als Einzelleistung

Die Betriebskostenabrechnung führt sicher zu den häufigsten Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter. Deshalb ist eine fachlich korrekte Abrechnung von großer Wichtigkeit, damit vom Mieter Nachzahlungen auch gefordert werden können.
Die Grundlage für die Erstellung der Betriebskosten stellt sowohl für Immobilienverwalter, Vermieter und Mieter die Betriebskostenverordnung. Sie regelt, wann und in welchem Umfang Betriebskosten umgelegt werden dürfen. Gleiche Berücksichtigung müssen die Vereinbarungen im jeweiligen Mietvertrag finden.

Ich erstelle Ihnen aufgrund Ihrer Unterlagen, welche Sie mir einmalig vorlegen, eine fachlich korrekte Betriebskostenabrechnung als Einzelleistung.

Gerne buche ich aber auch Ihre monatlichen Belege, welche dann am Ende des Abrechnungszeitraumes die Basis für die Betriebskostenabrechnung bildet.

Ich berate Sie über Fristen für die Erstellung und Zustellung an den Mieter oder führe beides auch selber durch.

Ist die Zeit knapp und die Betriebskostenabrechnung muss umgehend erstellt werden?

Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, ich helfe - auch wenn es einmal schnell gehen muss!

“Ein Baum braucht starke Wurzeln, damit man sich vertrauensvoll anlehnen kann.”