Mietverwaltung

Sie stellen mit Ihrem Mietobjekt einen bedeutenden wirtschaftlichen und sozialen Wert in unserer Gesellschaft dar. Auch die daraus resultierenden Mieteinnahmen sind eine bedeutende finanzielle Größe.

Dieser Wert soll dauerhaft erhalten bleiben. Damit einher geht jedoch ein hohes Maß an Anforderungen in vielen verschiedenen und zeitintensiven Bereichen. Darin möchte ich Sie entlasten.

Hierfür stehen Ihnen meine Erfahrung, Fachkompetenz und solide Umsetzung der dazu notwendigen Aufgaben zur Verfügung.

 

Meinungsverschiedenheiten mit Mietern können hoch belastend sein. Hier kann ich die Angelegenheit als Verwalterin von außen betrachten und in Ihrem Sinne aber auch im Sinne einer guten Beziehung zu Ihren Mietern regeln. Ich unterstütze Sie gerne in der Mietverwaltung Ihres Hauses. Dabei kann der Umfang der Leistungen ganz individuell von einer einmaligen Nebenkostenabrechnung am Jahresende bis hin zum umfangreichen Service festgelegt werden.

Für Sie und Ihre Mieter bin ich persönlich und telefonisch innerhalb zuverlässiger Zeiten erreichbar.

 

Sie sind der Eigentümer Ihrer Immobilie – Sie geben die Richtung vor.

  • Information und Austausch mit dem Eigentümer zu allen Fragen im Zusammenhang mit der kaufmännischen Verwaltung, ausgenommen ist hier eine steuerrechtliche Beratung.
  • Führen der Mieterakte bezogen auf den gesamten Schriftverkehr.
  • Anlegen der Mieterkonten, Entgegennahme und Einzug der Mieten, Pachten, Nebenkosten, Mietkautionen und sonstigen Einnahmen, soweit im Mietvertrag vereinbart, mit Eingangskontrolle und zeitnahem außergerichtlichem Mahnverfahren.
  • Verständliche und nachprüfbare Abrechnung der Nebenkosten gegenüber den Mietern innerhalb der gesetzlichen Fristen.
  • Kontenführung und -verwaltung: Einrichtung und Führung sowie die ordnungsgemäße Buchung der mietrelevanten Konten des Eigentümers, die Kontogebühren werden separat in Rechnung gestellt.
  • Jahresabrechnung für den Eigentümer: Erstellung der jährlichen Abrechnung über Einnahmen und Ausgaben als Gesamt und Einzelabrechnung je Wohnungseinheit und Haus.
  • Die Vertretung des Eigentümers gegenüber Mietern, Behörden, Versicherungen, Rechtsanwälten und sonstigen Dritten in allen die Verwaltung des Grundstücks betreffenden Angelegenheiten.
  • Die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Eigentümers, insbesondere im Falle von gerichtlichen Auseinandersetzungen bezogen auf Mietstreitigkeiten (wie rückständige Mieten, sonstige Mietforderungen, Zwangsräumungen) und sonstigen im Zusammenhang mit der Verwaltung stehenden Rechtsstreitigkeiten.
    Die Kosten des Rechtsbeistands werden genauso wie evtl. Gerichtskosten gesondert abgerechnet und sind somit in der Verwaltergebühr nicht enthalten.
  • Die Beratung des Eigentümers im Abschluss von Verträgen mit Energieversorgern und anderen Dienstleistern durch den Verwalter.
  • Die Abwicklung von Versicherungsschäden, die das Haus oder das Mietverhältnis betreffen.
  • Die Beratung des Eigentümers zum Abschluss notwendiger und/oder zweckmäßiger Wartungsverträge für die Anlagen und Einrichtungen des Grundstückes.

Alle diese Inhaltspunkte werden in enger Absprache mit dem Eigentümer ausgeführt und durch ein schriftliches Protokoll festgehalten.

Alle Aufgaben werden in enger Absprache mit dem Eigentümer durchgeführt. Die Auftragsvergabe erfolgt durch den Eigentümer.

  • Optische Überprüfung durch systematische Begehung des Objektes zur Früherkennung möglicher Schäden mit dem Eigentümer – einmal pro Jahr sowie anschließende Besprechung der Einzelheiten.
  • Wohnungsbegehung bei Mängelanzeigen, um Schäden schriftlich festzuhalten und mögliche bzw. nötige weitere Schritte einleiten zu können.
  • Wohnungsabnahmen und -übergaben.
  • Überwachung und Kontrolle der Ausführung und der Termintreue von Aufträgen.
  • Einleitung von unabweisbaren Sofortmaßnahmen in Fällen wie z. B. Rohrbruch oder Sturmschäden.
  • Sicherheitseinrichtungen: Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen, Heizung, Aufzüge, Blitzschutzanlagen, Notbeleuchtungen, Brandschutzeinrichtungen und Lüftungsanlagen.

In einem persönlichen Gespräch legen wir zusammen fest, welche Punkte Ihnen als Vermieter und Eigentümer wichtig sind. Wir stimmen uns darüber ab, worüber Sie informiert werden möchten und worüber nicht. Wir legen gemeinsam fest, was von mir und was von Ihnen zu entscheiden ist, legen hier gegebenenfalls eine Betragsgrenze fest und klären Art und Umfang des Berichtswesens.

 

“Ein Baum braucht starke Wurzeln, damit man sich vertrauensvoll anlehnen kann.”